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   BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07   

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https://dejure.org/2009,4155
BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07 (https://dejure.org/2009,4155)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - Xa ZR 116/07 (https://dejure.org/2009,4155)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - Xa ZR 116/07 (https://dejure.org/2009,4155)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begrenzbarkeit eines jüngeren Patentrechts gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch; Zustehen des älteren Patents nur für den ausschließlich dessen Lehre Benutzenden

  • Judicialis

    PatG § 9 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    "Trägerplatte" - Ansprüche gegenüber älterer Patentanmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Abs. 1
    Begrenzbarkeit eines jüngeren Patentrechts gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch; Zustehen des älteren Patents nur für den ausschließlich dessen Lehre Benutzenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Begrenzung eines jüngeren Patentrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 1
  • GRUR 2009, 655
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Eine solche Rechtsfolge haben dementsprechend bereits das Reichsgericht und Wichards, auf die sich die Revision beruft, für ungerechtfertigt erachtet (RG GRUR 1940, 23, 25 - Wasserröhrenkessel; Wichards, GRUR 1937, 895, 898; ebenso Benkard/Scharen, aaO, Rdn. 5; Mes, PatG, 2. Aufl., § 9 Rdn. 7; Schulte/Kühnen, aaO Rdn. 9; vgl. ferner zum Vorbenutzungsrecht BGH, Urt. v. 13.11.2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung).
  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Ein jüngeres Patentrecht kann deswegen gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein, denn sein Ausschlussrecht gibt dem Berechtigten aus dem älteren Patent ein Abwehrrecht gegen die Rechte aus einem jüngeren Patent (BGH, Urt. v. 30.10.1962 - I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung; Urt. v. 18.6.1964 - Ia ZR 173/63, GRUR 1964, 606, 610 - Förderband).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Ein jüngeres Patentrecht kann deswegen gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein, denn sein Ausschlussrecht gibt dem Berechtigten aus dem älteren Patent ein Abwehrrecht gegen die Rechte aus einem jüngeren Patent (BGH, Urt. v. 30.10.1962 - I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung; Urt. v. 18.6.1964 - Ia ZR 173/63, GRUR 1964, 606, 610 - Förderband).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Es hat sich dabei rechtsfehlerfrei daran orientiert, was die Trägerplatte erfindungsgemäß leisten soll (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube) und insoweit darauf abgestellt, dass eine erfindungsgemäße Trägerplatte am zu verkleidenden Untergrund befestigt werden soll, um darauf anzubringende Plattenbekleidungen zu tragen (vgl. Sp. 1 Z. 6, Sp. 2 Z. 34 f.).
  • LG Düsseldorf, 02.04.1996 - 4 O 229/91

    Rekombinantes Erythropoietin III

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Denn das ältere Patent steht jedenfalls nur demjenigen zur Seite, der ausschließlich dessen Lehre benutzt und nicht von zusätzlichen Merkmalen Gebrauch macht, die erst von dem jüngeren Schutzrecht gelehrt werden (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 2.4.1996 - 4 O 229/91, Entsch. 1996, 24, 26 [www.duesseldorferentscheidungen.de]; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 9 Rdn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2007 - 2 U 15/06

    Zum Recht der Gebrauchmachung von der Lehre eines jüngeren Patents aus den

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Düsseldorf InstGE 8, 141).
  • RG, 25.10.1938 - I 15/38

    Welche Rechte stehen dem Inhaber des älteren, nicht vorveröffentlichten Patentes

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Die Revision hält den rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 159, 11, 12 = GRUR 1939, 178 - Dauerwellflachwicklung) für unzutreffend.
  • RG, 17.07.1942 - I 2/42

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein erloschenes Patent oder Gebrauchsmuster

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
    Auf das ältere Schutzrecht kann sich auch derjenige stützen, dem von dessen Inhaber die Benutzung gestattet worden ist (RGZ aaO - Dauerwellflachwicklung; RGZ 169, 289, 290 - Muffentonrohre; RG, Urt. v. 11.9.1939 - I 31/39, GRUR 1940, 23, 25 - Wasserröhrenkessel; BGH aaO - Aufhängevorrichtung; aaO - Förderband; Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 9 Rdn. 6; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 9 Rdn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Auch wenn grundsätzlich eine funktionsorientierte Auslegung angebracht ist (vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 33) und Merkmale und Begriffe des Patentanspruchs regelmäßig so zu deuten sind, wie dies angesichts der ihnen nach dem offenbarten Erfindungsgedanken zugedachten technischen Funktion angemessen ist (BGH, GRUR 2009, 655 - Trägerplatte; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 33), darf die gebotene funktionale Betrachtung bei räumlich-körperlich definierten Merkmalen nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht (Senat, Urteil vom 21.03.2013, I-2 U 73/09; Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 34).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Diese Differenzierung steht im Einklang mit der Behandlung des Verhältnisses von älterem Patentinhaber und Inhaber eines jüngeren abhängigen Patents (vgl. dazu BGH, GRUR 2009, 655 - Trägerplatte), zwischen denen ein ähnlicher Interessenkonflikt wie zwischen Vorbenutzer und späterem Patentinhaber besteht (vgl. Benkard/Scharen, aaO, § 12 Pat Rn. 22; Bergermann, aaO, S 51 (58)).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Dabei sind Merkmale und Begriffe des Patentanspruchs so zu deuten, wie dies angesichts der ihnen nach dem offenbarten Erfindungsgedanken zugedachten technischen Funktion angemessen ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 655 - Trägerplatte).
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